Obergrenze für Kita-Schließtage auf 27 Tage pro Jahr angehoben
Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach der rechtlichen Grundlage für die Erhöhung der Kita-Schließtage auf bis zu 27 Tage. Der Senat stellt klar, dass dies eine Obergrenze ist und bestehende Verträge mit weniger Tagen nur mit Zustimmung der Eltern geändert werden dürfen. Eine einseitige Erhöhung durch die Kita oder eine Kündigung bei Nichtzustimmung der Eltern ist rechtlich unzulässig. Zudem sind die Träger verpflichtet, während der Schließzeiten in Absprache mit den Eltern eine alternative Notbetreuung sicherzustellen.
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