Schulunterricht für kranke Kinder: So sichert Berlin das Recht auf Bildung
Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach der Unterstützung für Schüler*innen, die wegen langfristiger Erkrankungen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Die Senatsverwaltung stellt klar, dass diese Kinder Anspruch auf Haus- oder Krankenhausunterricht haben, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Die Bedarfsermittlung erfolgt seit 2022 über einheitliche Verfahren (TIB), an denen Schulen, Gesundheitsdienste und Jugendämter beteiligt sind. Für betroffene Familien bedeutet dies, dass sich der Unterricht an der individuellen Lebensrealität und dem Gesundheitszustand orientiert und nicht allein am Lehrplan.
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