Regeln zum Wechsel der Ganztagsbetreuung zu freien Trägern klargestellt
Die Abgeordnete Franziska Brychcy (Die Linke) fragte nach den Bedingungen für den Wechsel der Ganztagsbetreuung von öffentlicher in freie Trägerschaft. Die Senatsverwaltung stellte klar, dass die Schulkonferenz über diesen Schritt entscheiden muss, sofern kein Personalüberhang in der Region entsteht. Eltern und Lehrkräfte müssen über Gremien wie die Gesamtelternversammlung einbezogen werden, wobei Einladungsfristen von mindestens einer Woche gelten. Aktuell werden die verfahrensleitenden Dokumente aus dem Jahr 2015 überarbeitet, um ein transparentes Verfahren an allen Berliner Schulen sicherzustellen.
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