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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 04.06.2026 · Antwort eingegangen am 11. Mai 2026

Notrufmissbrauch: Werden Zeug*innen bei häuslicher Gewalt bestraft?

Die Fraktion Die Linke fragt kritisch nach, ob Nachbar*innen durch Strafverfahren abgeschreckt werden, wenn sie bei Verdacht auf häusliche Gewalt die Polizei rufen. Berlin verzeichnet jährlich zwischen 1.888 und 2.132 Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen, wobei der Senat keine spezifischen Daten für Fälle im Kontext häuslicher Gewalt erhebt. Laut Senat gibt es kein strukturelles Problem, sondern nur Einzelfälle, in denen Hinweisgeber*innen selbst polizeilich belangt werden. Für Bürger*innen bleibt unklar, ab wann ein gut gemeinter, aber subjektiv fehleingeschätzter Notruf als strafbarer Missbrauch gewertet wird, was die Hemmschwelle für Hilferufe erhöhen könnte.

Soziales & Familie Sicherheit & Ordnung Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/25912
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Fraktionen
Die Linke
Themengebiet
Polizei
Veröffentlicht
23.04.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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