Vorgaben für Mindestgrößen und Klassengrößen an Berliner Schulen geklärt
Der Abgeordnete Tommy Tabor (AfD) fragte nach den gesetzlichen Mindestgrößen für Schulen und Klassen in Berlin. Der Senat stellte klar, dass es für öffentliche Schulen keine feste Mindestschülerzahl gibt, aber Vorgaben für die Anzahl der Klassen pro Jahrgang bestehen. Grundschulklassen umfassen regulär 23 bis 26 Kinder, in sozialen Brennpunkten oder inklusiven Klassen sind es 21 bis 25. Private Ersatzschulen müssen mindestens zwölf Schüler*innen und drei Lehrkräfte haben, um rechtlich anerkannt zu werden.
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