Berlin setzt bei Bezahlkarte für Geflüchtete auf Blacklist-Verfahren
Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) fragt nach dem Umsetzungsstand der Bezahlkarte für Asylsuchende. Der Senat erklärt, dass Berlin ein Blacklist-Verfahren nutzt, bei dem Überweisungen generell möglich sind und nur bei Bedarf einzelne Empfänger gesperrt werden. Dies soll das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten entlasten, da im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Einzelprüfungen von Zahlungsanträgen nötig sind. Zudem soll so Diskriminierung vermieden und eine selbstbestimmte Nutzung der Karte ermöglicht werden.
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