Berlin prüft Kita-Träger nur bei Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit
Der Abgeordnete Dr. Alexander King fragte nach, wie der Senat die Verfassungstreue von Kita-Trägern sicherstellt. Die Antwort des Senats verdeutlicht, dass keine systematische Überprüfung der Träger durch den Verfassungsschutz stattfindet. Solche Abfragen erfolgen nur bei konkreten Verdachtsmomenten oder Hinweisen auf Extremismus. Neue Träger müssen zwar pädagogische Konzepte und erweiterte Führungszeugnisse vorlegen, eine standardisierte Sicherheitsabfrage für alle Beteiligten ist jedoch nicht geplant. Für Bürger*innen bedeutet dies, dass die Aufsicht primär auf eingereichten Dokumenten und stichprobenartigen Kontrollen vor Ort basiert.
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