Kinderschutz in Berliner Jugendclubs: Verfahren nach Fall Wutzkyallee
Der Abgeordnete Dr. Alexander King (BSW) fragte nach dem Stand des Kinderschutzes in Jugendfreizeiteinrichtungen infolge eines Vorfalls in der Wutzkyallee. Laut Senat sind derzeit keine weiteren Fälle von verschleppten Meldungen über Straftaten in Berliner Einrichtungen bekannt. Die Antwort erläutert die gesetzlichen Pflichten: Träger müssen Schutzkonzepte vorhalten und bei Verdachtsfällen sofort Gefährdungseinschätzungen durchführen. Bei Hinweisen auf Gewalt ist eine räumliche Trennung von Betroffenen und mutmaßlichen Tätern sowie die Prüfung einer Strafanzeige zwingend vorgeschrieben.
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