Berlin plant neues digitales Register für Ferienwohnungen bis Juni 2026
Die CDU-Fraktion erkundigte sich nach dem Zeitplan für die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung von Unterkünften. Der Senat plant, das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz anzupassen und bis Anfang Juni 2026 ein vollständig digitales Registrierungsverfahren einzuführen. Ziel ist es, die Daten von Plattformen wie Airbnb besser zu erfassen, um die Zweckentfremdung von Wohnraum effektiver zu kontrollieren. Ein bundesweit einheitliches System wird es nicht geben; Berlin entwickelt eine eigene technische Lösung für die Bezirksämter.
Wohnen & Bauen
Wirtschaft & Arbeit
Digitales
Laufendes Verfahren
Anfrage & Antwort