Förderung für urbane Waldgärten: Bedingungen für Berliner Bezirke geklärt
Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) fragte nach den Voraussetzungen für das KfW-Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ in Berlin. Der Senat stellte klar, dass Berliner Bezirke antragsberechtigt sind und Projekte wie urbane Waldgärten ab einer Größe von 0,5 Hektar in Wohnnähe gefördert werden können. Wichtige Kriterien sind eine Beteiligung der Bürger*innen sowie die Nutzung essbarer Pflanzen. Gefördert werden ausschließlich öffentliche oder gemeinnützige Träger, private Projekte erhalten keine Mittel aus diesem Programm.
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