Berliner Polizei prüft Lockerung der Tattoo-Regeln für Beamt*innen
Vasili Franco (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach den Regeln für Tätowierungen im öffentlichen Dienst. Die Berliner Polizei überarbeitet derzeit ihre Vorschriften und berücksichtigt dabei ein Gerichtsurteil, das Tätowierungen auf dem Handrücken für zulässig erklärt hat. Bei den Ordnungsämtern bleiben sichtbare Tattoos an Händen, Hals oder Kopf für uniformierte Kräfte hingegen weiterhin verboten. Für Bewerber*innen mit sichtbaren Tattoos könnte der Zugang zum Polizeidienst dadurch künftig einfacher werden.
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