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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 04.06.2026 · Beantwortet am 16. März 2026

Berliner Polizei prüft Lockerung der Tattoo-Regeln für Beamt*innen

Vasili Franco (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach den Regeln für Tätowierungen im öffentlichen Dienst. Die Berliner Polizei überarbeitet derzeit ihre Vorschriften und berücksichtigt dabei ein Gerichtsurteil, das Tätowierungen auf dem Handrücken für zulässig erklärt hat. Bei den Ordnungsämtern bleiben sichtbare Tattoos an Händen, Hals oder Kopf für uniformierte Kräfte hingegen weiterhin verboten. Für Bewerber*innen mit sichtbaren Tattoos könnte der Zugang zum Polizeidienst dadurch künftig einfacher werden.

Sicherheit & Ordnung Wirtschaft & Arbeit Neue Entscheidung Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/25408
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Polizei
Veröffentlicht
03.03.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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