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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 04.06.2026 · Beantwortet am 19. März 2026

Berlin: Abschiebungen aus Krankenhäusern nur in Ausnahmen zulässig

Die Fraktion Die Linke fragte nach Statistiken zu Abschiebungen aus Berliner Krankenhäusern und Pflegeheimen seit 2021. Der Senat teilte mit, dass hierzu keine genauen Zahlen erfasst werden, stellte aber die geltenden Regeln klar. Abschiebungen direkt aus Krankenhäusern sind in Berlin grundsätzlich unzulässig, um den Genesungsprozess nicht zu gefährden. Ausnahmen gelten jedoch für Straftäter, sogenannte Gefährder oder Personen im Maßregelvollzug, sofern der Polizeiärztliche Dienst die Reisefähigkeit bestätigt.

Gesundheit Soziales & Familie Sicherheit & Ordnung Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/25395
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Fraktionen
Die Linke
Themengebiet
Ausländer, Migranten
Veröffentlicht
02.03.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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