Berlin: Abschiebungen aus Krankenhäusern nur in Ausnahmen zulässig
Die Fraktion Die Linke fragte nach Statistiken zu Abschiebungen aus Berliner Krankenhäusern und Pflegeheimen seit 2021. Der Senat teilte mit, dass hierzu keine genauen Zahlen erfasst werden, stellte aber die geltenden Regeln klar. Abschiebungen direkt aus Krankenhäusern sind in Berlin grundsätzlich unzulässig, um den Genesungsprozess nicht zu gefährden. Ausnahmen gelten jedoch für Straftäter, sogenannte Gefährder oder Personen im Maßregelvollzug, sofern der Polizeiärztliche Dienst die Reisefähigkeit bestätigt.
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