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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 04.06.2026 · Beantwortet am 4. März 2026

Regenbogenflaggen an Berliner Ämtern: Neue Regeln schränken Sichtbarkeit nicht ein

Die Abgeordneten Sebastian Walter und Laura Neugebauer (Bündnis 90/Die Grünen) fragten nach den Folgen der neuen Beflaggungsverordnung für die Nutzung von Regenbogenflaggen. Der Senat stellt klar, dass die Flaggen weiterhin an öffentlichen Gebäuden hängen dürfen, auch wenn sie nicht mehr explizit in der Verordnung genannt werden. Für Zeiträume bis zu fünf Tagen können Dienststellen nun eigenständig entscheiden; für längere Zeiträume wie den 'Pride Month' ist weiterhin eine Genehmigung der Innenverwaltung nötig. Laut Senat soll die Neuregelung die bisherige Praxis der Sichtbarkeit von LSBTIQ*-Themen nicht einschränken.

Sicherheit & Ordnung Freizeit & Kultur Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/25292
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Öffentliche Verwaltung
Veröffentlicht
23.02.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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