Regenbogenflaggen an Berliner Ämtern: Neue Regeln schränken Sichtbarkeit nicht ein
Die Abgeordneten Sebastian Walter und Laura Neugebauer (Bündnis 90/Die Grünen) fragten nach den Folgen der neuen Beflaggungsverordnung für die Nutzung von Regenbogenflaggen. Der Senat stellt klar, dass die Flaggen weiterhin an öffentlichen Gebäuden hängen dürfen, auch wenn sie nicht mehr explizit in der Verordnung genannt werden. Für Zeiträume bis zu fünf Tagen können Dienststellen nun eigenständig entscheiden; für längere Zeiträume wie den 'Pride Month' ist weiterhin eine Genehmigung der Innenverwaltung nötig. Laut Senat soll die Neuregelung die bisherige Praxis der Sichtbarkeit von LSBTIQ*-Themen nicht einschränken.
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