Keine Ausweitung der Baustellen-Hilfen für größere Unternehmen geplant
Der Abgeordnete Dr. Alexander King fragte nach Unterstützung für Betriebe, die durch jahrelange Baustellen wirtschaftlich geschädigt werden. Der Senat stellt klar, dass Überbrückungshilfen weiterhin nur für Soloselbstständige und kleine Firmen in akuter Existenznot reserviert bleiben. Eine Ausweitung auf Unternehmen mit mehreren Standorten ist nicht vorgesehen, da deren finanzielle Stabilität insgesamt bewertet wird. Die Richtlinien für Kleingewerbe wurden jedoch aktuell überarbeitet und sollen in Kürze veröffentlicht werden.
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