Nur 3,5 Prozent der Berliner Gerichtsurteile öffentlich zugänglich
Der Abgeordnete Dr. Alexander King fragte nach Maßnahmen zur Steigerung von Urteilsveröffentlichungen in Berlin. Die Senatsverwaltung für Justiz teilte mit, dass in den Jahren 2023 und 2024 lediglich 3,5 % aller Urteile der Fachgerichte veröffentlicht wurden, am Landgericht sogar nur 0,6 %. Der Senat lehnt verbindliche Vorgaben zur Steigerung ab und verweist auf die richterliche Unabhängigkeit sowie die Gewaltenteilung. Für Bürger*innen bedeutet dies weiterhin einen erschwerten Zugang zu Rechtsprechung, was die Einschätzung eigener Prozessaussichten erschwert.
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