Ansprüche auf Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder geklärt
Die Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich nach den Zuständigkeiten für die Kurzzeitpflege von Kindern mit hohem Hilfebedarf. Kinder mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben demnach einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse in Höhe von bis zu 3.539 Euro jährlich. Die Antwort stellt jedoch klar, dass es keinen individuellen Rechtsanspruch auf spezielles „Kurzzeitwohnen“ für intensivpflegebedürftige junge Menschen gibt. Während die Pflegekassen für die Kosten der Pflege aufkommen, ist das Land Berlin für die Bereitstellung ausreichender Einrichtungen verantwortlich.
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