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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 04.06.2026 · Beantwortet am 5. März 2026

Ansprüche auf Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder geklärt

Die Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich nach den Zuständigkeiten für die Kurzzeitpflege von Kindern mit hohem Hilfebedarf. Kinder mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben demnach einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse in Höhe von bis zu 3.539 Euro jährlich. Die Antwort stellt jedoch klar, dass es keinen individuellen Rechtsanspruch auf spezielles „Kurzzeitwohnen“ für intensivpflegebedürftige junge Menschen gibt. Während die Pflegekassen für die Kosten der Pflege aufkommen, ist das Land Berlin für die Bereitstellung ausreichender Einrichtungen verantwortlich.

Gesundheit Soziales & Familie Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/25253
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Pflege
Veröffentlicht
18.02.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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