Verurteilter Vergewaltiger wegen fehlendem Protokoll aus U-Haft entlassen
Ein wegen mehrfacher Vergewaltigung zu fast acht Jahren Haft verurteilter Mann musste aus der Untersuchungshaft entlassen werden, da ein Richter das Verhandlungsprotokoll nicht rechtzeitig fertigstellte. Das Landgericht Berlin wurde bereits Ende 2025 auf Unregelmäßigkeiten bei dem zuständigen Richter hingewiesen, entzog ihm jedoch erst nach weiteren Vorfällen den Vorsitz. Gegen den inzwischen erkrankten Richter wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Für die Bürger*innen bedeutet dies, dass ein gefährlicher Straftäter aufgrund formaler Fehler vorerst auf freiem Fuß ist.
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