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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 04.06.2026 · Beantwortet am 03. März 2026

Senat fehlen Daten zu Mietpreisbremse-Verstößen bei landeseigenen Wohnungen

Der Berliner Senat und die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) erfassen Verstöße gegen die Mietpreisbremse nicht systematisch statistisch. Da die Mietpreisbremse Teil des privaten Mietrechts ist, sehen sich die Bezirke nicht in der Überwachungspflicht; Mieter*innen müssen ihre Rechte weiterhin selbst vor Zivilgerichten durchsetzen. Die Unternehmen wie degewo oder HOWOGE geben an, dass Fälle entweder gar nicht oder wegen geringer Fallzahlen nicht gesondert dokumentiert werden. Für Bürger*innen bedeutet dies, dass es keine zentrale behördliche Kontrolle der Mietpreise bei staatlichen Vermietern gibt.

Wohnen & Bauen Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/25246
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Wohnungswesen
Veröffentlicht
16.02.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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