Senat fehlen Daten zu Mietpreisbremse-Verstößen bei landeseigenen Wohnungen
Der Berliner Senat und die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) erfassen Verstöße gegen die Mietpreisbremse nicht systematisch statistisch. Da die Mietpreisbremse Teil des privaten Mietrechts ist, sehen sich die Bezirke nicht in der Überwachungspflicht; Mieter*innen müssen ihre Rechte weiterhin selbst vor Zivilgerichten durchsetzen. Die Unternehmen wie degewo oder HOWOGE geben an, dass Fälle entweder gar nicht oder wegen geringer Fallzahlen nicht gesondert dokumentiert werden. Für Bürger*innen bedeutet dies, dass es keine zentrale behördliche Kontrolle der Mietpreise bei staatlichen Vermietern gibt.
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