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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 04.06.2026 · Beantwortet am 25. Februar 2026

Landeseigene Wohnbetriebe gehen gegen Gewinn bei Untervermietung vor

Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) fragt nach den Folgen eines Gerichtsurteils zum Verbot von Profiten bei der Untervermietung. Der Senat stellt klar, dass landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) Gewinnerzielungsabsichten in Untermietgenehmigungen ausdrücklich ausschließen. Hauptmieter*innen müssen ihre Untermietverträge auf Verlangen vorlegen, damit die LWU die Angemessenheit der Miete prüfen können. Genaue Zahlen zu Verstößen liegen dem Senat nicht vor, Mieter*innen werden jedoch aktiv über die Rechtslage informiert.

Wohnen & Bauen Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/25191
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fraktionen
CDU
Themengebiet
Wohnungswesen
Veröffentlicht
11.02.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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