Landeseigene Wohnbetriebe gehen gegen Gewinn bei Untervermietung vor
Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) fragt nach den Folgen eines Gerichtsurteils zum Verbot von Profiten bei der Untervermietung. Der Senat stellt klar, dass landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) Gewinnerzielungsabsichten in Untermietgenehmigungen ausdrücklich ausschließen. Hauptmieter*innen müssen ihre Untermietverträge auf Verlangen vorlegen, damit die LWU die Angemessenheit der Miete prüfen können. Genaue Zahlen zu Verstößen liegen dem Senat nicht vor, Mieter*innen werden jedoch aktiv über die Rechtslage informiert.
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