Kontrolle des Winterdienstes auf Berliner Gehwegen
Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke fragten nach der Überwachung der Räumpflicht auf Gehwegen bei Schnee und Eis. Die Antwort des Senats zeigt, dass die meisten Bezirke seit 2010 keine zusätzlichen Kontrollmaßnahmen eingeführt haben, aber den Außendienst des Ordnungsamtes bei Glätte priorisiert einsetzen. Kontrollen erfolgen meist nach Beschwerden von Bürger*innen oder durch Beobachtungen im regulären Dienst. Wenn Eigentümer*innen nicht räumen, können die Bezirke Firmen auf Kosten der Verantwortlichen beauftragen, um die Sicherheit für Fußgänger*innen zu gewährleisten.
Sicherheit & Ordnung
Mobilität & Verkehr
Anfrage & Antwort