Polizei arbeitet bei Kinderschutz teils noch mit Regeln von 1995
Die Abgeordneten Niklas Schrader und Regina Kittler (Die Linke) fragten nach den Schutzvorschriften für Kinder bei Polizeieinsätzen. Die Antwort des Senats zeigt, dass die zentrale Dienstvorschrift für Jugendsachen aus dem Jahr 1995 stammt und sich bereits seit Ende 2020 in Überarbeitung befindet. Neue Qualitätsstandards für Durchsuchungen sind erst seit November 2024 in Kraft. Für Bürger*innen bedeutet dies, dass bei Einsätzen in Jugendhilfeeinrichtungen zwar spezielle Leitfäden gelten, die allgemeine Vorschriftenlage jedoch seit Jahrzehnten kaum modernisiert wurde.
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