A114: Warum trotz Sanierung kein Lärmschutz und Tempo 100 gilt
Die Abgeordnete Antje Kapek (Grüne) fragte nach fehlenden Lärmschutzwänden und dem Verzicht auf lärmmindernden Asphalt bei der Sanierung der A114. Der Senat antwortet, dass gesetzliche Grenzwerte für verpflichtenden Lärmschutz nicht überschritten wurden und die ursprünglich geplanten 80 km/h rechtlich nicht durchsetzbar waren. Stattdessen wurde die Geschwindigkeit auf 100 km/h festgesetzt und betroffenen Anwohner*innen Mittel für Schallschutzfenster angeboten. Die Verantwortung für die fertige Sanierung liegt seit 2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes.
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