Hürden bei öffentlicher Auftragsvergabe an Inklusionsbetriebe
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte nach der Bevorzugung von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe von Landesaufträgen. Der Senat antwortete, dass eine gezielte Bevorzugung oft an fehlenden passenden Angeboten der Unternehmen oder mangelnder Erfahrung der Behörden scheitert. Zudem fehlt eine einheitliche digitale Erfassung, weshalb keine genauen Zahlen über den Erfolg dieser Vergaben vorliegen. Für Bürger*innen mit Behinderungen bedeutet dies, dass die Förderung ihrer Arbeitgeber durch öffentliche Aufträge in Berlin noch nicht systematisch funktioniert.
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