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Landesmeldung Beantwortet Eingestellt am 04.06.2026 · Beantwortet am 28. Januar 2026

Kein zentrales Register für pflegebedürftige Personen bei Stromausfall

Nach einem Anschlag auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten hinterfragt die AfD den Schutz pflegebedürftiger Menschen. Der Senat stellt klar, dass es kein zentrales Register für Personen gibt, die auf lebensnotwendige medizinische Geräte angewiesen sind, da hierfür die rechtliche Grundlage fehlt. Im betroffenen Pflegewohnheim „Haus Luther“ in Zehlendorf kam es zu Einschränkungen bei Wärme und Licht, aber laut Senat zu keinen medizinischen Notfällen. Aktuell gibt es keine gesetzlichen Mindestanforderungen an die technische Notfallausstattung (wie Notstromaggregate) in Pflegeheimen; dies soll jedoch bei künftigen Gesetzesreformen geprüft werden.

Gesundheit Soziales & Familie Sicherheit & Ordnung Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/24770
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Fraktionen
AfD
Themengebiet
Gesundheitseinrichtungen
Veröffentlicht
08.01.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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