Kein zentrales Register für pflegebedürftige Personen bei Stromausfall
Nach einem Anschlag auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten hinterfragt die AfD den Schutz pflegebedürftiger Menschen. Der Senat stellt klar, dass es kein zentrales Register für Personen gibt, die auf lebensnotwendige medizinische Geräte angewiesen sind, da hierfür die rechtliche Grundlage fehlt. Im betroffenen Pflegewohnheim „Haus Luther“ in Zehlendorf kam es zu Einschränkungen bei Wärme und Licht, aber laut Senat zu keinen medizinischen Notfällen. Aktuell gibt es keine gesetzlichen Mindestanforderungen an die technische Notfallausstattung (wie Notstromaggregate) in Pflegeheimen; dies soll jedoch bei künftigen Gesetzesreformen geprüft werden.
Gesundheit
Soziales & Familie
Sicherheit & Ordnung
Anfrage & Antwort