Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes in Berliner Jobcentern wird geprüft
Die Abgeordnete Elif Eralp (Die Linke) fragte nach, wie das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Einrichtungen wie Jobcentern und Landesbetrieben umgesetzt wird. Der Senat erklärt, dass er seinen Einfluss bei Beteiligungen nutzen muss, um diskriminierungsfreie Strukturen zu fördern, etwa durch Stimmrechte oder neue Richtlinien. Speziell für die Jobcenter wird derzeit noch rechtlich geprüft, wie und in welchem Rahmen das LADG dort genau angewendet werden kann. Bisher wurden Mitarbeiter*innen dort vor allem in interkultureller Kompetenz geschult, eine vollständige rechtliche Anwendung des Gesetzes ist jedoch noch in der Prüfung.
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