Zuständigkeit für Prostitutionskontrollen in der Kurfürstenstraße geklärt
Die Abgeordnete Katharina Senge (CDU) fragte nach der behördlichen Verantwortung für Kontrollen und der Anzahl der Bürger*innenbeschwerden rund um die Kurfürstenstraße. Der Senat stellte klar, dass die Bezirksämter grundsätzlich für die Überprüfung der Anmeldepflicht von Prostituierten verantwortlich sind, unabhängig davon, ob diese auf der Straße oder in Bordellen arbeiten. In den Jahren 2024 und 2025 wurden beim Bezirk Tempelhof-Schöneberg jedoch nur sehr wenige direkte Beschwerden (ein bis zwei jährlich) zu Lärm oder Drogenutensilien aktenkundig. Da das Ordnungsamt keine Personalien feststellen darf, wird die praktische Kontrolle vor Ort weiterhin primär durch die Polizei (LKA) wahrgenommen.
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