Keine staatliche Aufsicht für private Franchise-Bildungseinrichtungen
Tobias Schulze (Die Linke) fragte nach der Situation privater Bildungsanbieter, die im Franchise-Modell auf Abschlüsse externer Hochschulen vorbereiten. Zum Stichtag im März 2025 waren 21 solcher Einrichtungen in Berlin gemeldet. Durch eine Gesetzesänderung entfiel jedoch die Pflicht, solche Kooperationen beim Senat anzuzeigen. Da diese Anbieter rechtlich keine Hochschulen sind, hat das Land Berlin keine Aufsichtsbefugnis und verfügt über keine Daten zu Studierendenzahlen oder Abbruchquoten. Für die Studierenden bedeutet dies, dass nicht Berliner Hochschulrecht, sondern das Recht des jeweiligen Hauptsitzes der Partnerhochschule gilt.
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