Berlin plant neues Triage-Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind nun die Bundesländer für gesetzliche Regelungen zur medizinischen Triage verantwortlich. Der Berliner Senat arbeitet aktuell mit den anderen Bundesländern an einem einheitlichen Gesetz, um Benachteiligungen bei Behandlungsentscheidungen zu verhindern. Besonders Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sollen durch die neuen Vorschriften wirksam geschützt werden. Derzeit besteht in Berlin keine Triage-Situation, und der konkrete Gesetzentwurf wird noch in der Gesundheitsministerkonferenz abgestimmt.
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