Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg kontrolliert Prostitutionsbetriebe nicht
Die Linke fragte das Bezirksamt, wie viele Kontrollen von Prostitutionsbetrieben das Ordnungsamt in den letzten drei Jahren durchgeführt hat, um das Prostitutionsschutzgesetz durchzusetzen. Die Antwort: Das Bezirksamt hat keine eigenen Kontrollen durchgeführt – zuständig sind die LKA-Dezernate 33 (gewerberechtliche Überwachung) und 42 (Gefahrenabwehr, Schutz der Sexarbeiter*innen). Auch zur Zahl der Verstöße gegen die Erlaubnispflicht von Betreiber*innen und die Anmeldepflicht von Sexarbeiter*innen liegen dem Bezirk keine Erkenntnisse vor. Die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung laufen landesweit zentral über die Stelle ProBea/ProGAB im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Damit bleibt offen, wie wirksam die Schutzvorschriften im Bezirk tatsächlich kontrolliert werden.