Erhaltungsverordnung Boxhagener Platz bleibt in Kraft
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat geprüft, ob die soziale Erhaltungsverordnung für den Boxhagener Platz weiterhin nötig ist. Ergebnis: Ja – die Verordnung soll fortbestehen und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Untersuchung zeigt, dass das Einkommensniveau im Gebiet seit 2019/2020 um 14 Prozent gestiegen ist und die Bevölkerung weiterhin sozial gemischt bleibt. Die Erhaltungsverordnung schützt Mieter*innen vor Verdrängung durch Modernisierung und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Die BVV hat die Vorlage am 9. September 2026 zur Kenntnis genommen; für die Sozialstudie 2030 fallen rund 45.000 bis 50.000 Euro an.
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