Staubschutz und Gebührenerstattung bei Bauarbeiten in der Kopernikusstraße
Die SPD fragte nach Maßnahmen gegen Baustaub in der Kopernikusstraße und Unterstützung für betroffene Läden. Das Bezirksamt stellte klar, dass Kontrollen gegen Staubemissionen nur anlassbezogen nach Beschwerden von Anwohner*innen beim Umwelt- oder Ordnungsamt stattfinden. Gewerbetreibende erhalten keine proaktive Hilfe, können aber bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren (z. B. für Außengastronomie) auf Antrag zurückfordern. Voraussetzung ist, dass die Nutzung durch die Baustelle eingeschränkt oder beendet wurde und die Betroffenen selbst aktiv werden.
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