Die SPD-Fraktion erkundigte sich beim Bezirksamt nach den genauen Regeln und Kontrollen für das Silvester-Feuerwerk. Das Bezirksamt stellte klar, dass das Böllern im Bezirk zeitlich eingeschränkt wurde: Erlaubt ist es nur von Silvester (18:00 Uhr) bis Neujahrsmorgen (07:00 Uhr). Das Ordnungsamt kontrolliert diese Regeln gemeinsam mit der Polizei. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 19 Bußgelder wegen illegalen Feuerwerks verhängt, die Gesamtsumme betrug rund 2.700 Euro.