Bezirksentscheidung Beantwortet im November 2025

Zuständigkeit für Barrierefreiheit der Görlitzer Brücke geklärt

Die SPD-Fraktion erkundigte sich, wie die Görlitzer Brücke kurzfristig barrierefrei für Rollstuhlfahrende umgestaltet werden kann. Das Bezirksamt teilte mit, dass es für diese Brücke nicht zuständig ist. Die Verantwortung für das Bauwerk liegt bei der Senatsverwaltung des Landes Berlin. Maßnahmen zur Barrierefreiheit müssen daher dort beauftragt oder angestoßen werden.

Mobilität & Verkehr Kreuzberg Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
DS/1855/VI
Dokumenttyp
Mündliche Anfrage
Urheber
SPD
Veröffentlicht
25. November 2025
Ebene
Friedrichshain-Kreuzberg
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