Die Bezirksverordnetenversammlung hat die Fortführung des Milieuschutzes für das Gebiet Hornstraße beschlossen. Ziel dieser Verordnung ist es, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängung durch teure Modernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen. Bauliche Maßnahmen müssen daher weiterhin vom Bezirksamt genehmigt werden, wobei soziale Aspekte und Klimaschutzziele gegeneinander abgewogen werden. Für eine spätere Überprüfung der Verordnung sind im Jahr 2029 Kosten von rund 50.000 Euro für eine Sozialstudie eingeplant.