Zukunft des SEZ: Kann die Sporthalle zwischengenutzt werden?
Die SPD-Fraktion erkundigte sich nach den Möglichkeiten für eine vorübergehende Nutzung des SEZ, insbesondere für den Sport. Das Bezirksamt stellte klar, dass der rechtliche Schutz des Gebäudestatus (Bestandsschutz) sehr komplex sei und aktuell nicht abschließend bewertet werden könne. Da die Immobilie dem Land Berlin gehört, hat das Bezirksamt keinen direkten Einfluss auf technische Fragen wie die Strom- oder Wasserversorgung. Für eine tatsächliche Wiederinbetriebnahme müsste die landeseigene WBM als Eigentümerin entscheiden.
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